HFP Naturheilpraktiker — Sessions 2026/2027, Gebühren und Anmeldung
Alle offiziellen Sessionsdaten der eidgenössischen HFP Naturheilpraktiker für 2026 und 2027, mit exakten Anmeldefristen, Abgabeterminen der Fallstudie, Gebühren und Rücktrittsregeln. Alles direkt aus den offiziellen Ausschreibungen der OdA AM zitiert.
Dein persönlicher Countdown
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Prüfungsort
Alle HFP-Sessionen 2026 und 2027 finden im Hotel Sempachersee in Nottwil (LU) statt — hotelsempachersee.ch.
Sessions 2026
Sessions 2027
Quelle: Ausschreibungen OdA AM 2026/2027 (oda-am.ch/de/hoehere-fachpruefung/ausschreibung/).
Gebühren
Quellen: Ausschreibungen 2026/2027 der HFP NHP und Gebührenreglement der OdA AM, gültig ab 01.07.2026 (Wiederholungsgebühr: CHF 2'500 für Sessionen 2026 · CHF 2'700 ab April 2027).
- Erstkandidat (alle 3 Teile): CHF 250 (Anmeldung) + CHF 2'800 (Prüfung) = CHF 3'050 (Sessionen 2026: CHF 2'850).
- Wiederholung 1 Prüfungsteil: CHF 250 + CHF 2'700 − CHF 1'800 (2 bestandene Teile × 900) = CHF 1'150.
- Wiederholung 2 Prüfungsteile: CHF 250 + CHF 2'700 − CHF 900 = CHF 2'050.
Anmeldeprozess (Schritt für Schritt)
- Online-Anmeldung auf oda-am.ch innerhalb des Anmeldefensters (Termine siehe oben).
- Hochladen der digitalisierten Anmeldedokumente:
- Kopien der für die Zulassung geforderten Nachweise
- Kopien der Modulabschlüsse M1-M7 (oder Gleichwertigkeitsbestätigungen) oder gültiges Zertifikat OdA AM
- Angabe der Prüfungssprache (DE/FR/IT)
- Angabe der Fachrichtung und Schwerpunkte (für TCM)
- Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Foto
- Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)
- Zentralstrafregister-Auszug, nicht älter als 6 Monate
- Bezahlung der Anmeldegebühr CHF 250 (Bestätigung folgt nach Abschluss der Online-Anmeldung).
- Bestätigung unterzeichnet zurück an die Geschäftsstelle senden.
- Warten auf Zulassungsentscheid: mindestens 3 Monate vor Prüfungsbeginn (Prüfungsordnung Art. 3.36).
- Bei positivem Bescheid: Prüfungsgebühr einzahlen (CHF 2'600 für Sessionen 2026 · CHF 2'800 ab Session April 2027).
- Fallstudie (P1) vorbereiten und bis zum Abgabetermin deiner Session (siehe Tabelle oben, je nach Session ~3,5 bis 5 Monate vor der Prüfung) einreichen (Datum Poststempel, 3 Papierexemplare + PDF-Email an examen@oda-am.ch — vor Versand auf der Ausschreibung deiner Session bestätigen).
- Aufgebot: schriftlich mindestens 30 Tage vor Prüfungsbeginn mit Ort, Zeitpunkt und zulässigen Hilfsmitteln.
Quelle: Prüfungsordnung Art. 3.21–3.41 und Ausschreibung Session April 2026.
Rücktritt — die Regeln
Bis 14 Tage nach Zulassungsentscheid
Rücktritt frei möglich, ohne Begründung. Die Anmeldegebühr CHF 250 wird nicht rückerstattet. Eine Administrationsgebühr von CHF 200 wird in Rechnung gestellt.
Ab 14 Tage nach Zulassungsentscheid
Rücktritt nur bei entschuldbarem Grund (Prüfungsordnung Art. 4.22):
- Mutter- oder Vaterschaft
- Krankheit oder Unfall (mit ärztlichem Attest)
- Todesfall im engeren Umfeld
- Unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
Ohne entschuldbaren Grund = «nicht bestanden» für die zurückgetretenen Prüfungsteile (Art. 6.42c).
Zulassungsbedingungen (Kurzform)
Die fünf gleichzeitigen Bedingungen (Prüfungsordnung Art. 3.31):
- Sekundarstufe-II-Abschluss
- ≥ 2 Jahre Berufspraxis mit ≥ 50% Pensum oder ≥ 3 Jahre mit ≥ 30%
- Alle Modulabschlüsse M1-M7 oder gültiges Zertifikat OdA AM (5 Jahre Gültigkeit)
- Mindestalter 25 Jahre
- Kein Eintrag im Zentralstrafregister, der mit dem Prüfungszweck unvereinbar wäre
Kommunikation des Resultats
Das Gesamtresultat der HFP wird spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abschlussprüfung kommuniziert (Wegleitung §5.7). Es werden keine Einzelnoten pro Prüfungsteil mitgeteilt, nur das Gesamtresultat «bestanden» oder «nicht bestanden». Bei «nicht bestanden» hast du Anspruch auf eine einmalige Einsicht in die Prüfungsunterlagen.
Rechtsmittel
- Gegen Entscheide der QSK AM (Nichtzulassung, Verweigerung des Diploms) kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim SBFI eingereicht werden (Prüfungsordnung Art. 7.31).
- Über die Beschwerde entscheidet in erster Instanz das SBFI. Der Entscheid kann innerhalb 30 Tagen ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
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